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Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Geltung Alle Leistungen von A-Z Baupreis erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Kunden, werden nur durch schriftliche Bestätigung von A-Z Baupreis wirksam. Der Kunde hat zu versichern, daß er volljährig ist.
II. Inhalt des Vertrages A-Z Baupreis ist weder Anbieter noch Verkäufer oder Lieferant, sondern als Preisagentur nur Mittler von Kundenanfragen und Lieferanten-/Händlerangeboten. In diesem Zusammenhang bietet A-Z Baupreis dem Kunden folgende Dienstleistungen an:
Für diese jeweiligen Dienstleistungen gelten folgende besonderen Regelungen:
A. Preisrecherche im Auftrag des Kunden Die A-Z Baupreis ist beauftragt, für den Kunden eine Preisrecherche für ein bestimmtes Produkt vorzunehmen, sobald der Auftrag des Kunden bei A-Z Baupreis schriftlich oder per Email eingeht.
1. Voraussetzung für Preisrecherche/Inhalt des Auftrages a. Preisrecherchen werden von A-Z Baupreis nur für solche Produkte durchgeführt, bei denen das vom Kunden vorgegebene Ausgangsangebot bei mindestens EUR 1500,-- liegt. Der Auftrag des Kunden bezieht sich immer nur auf ein Produkt. b. Der Kunde hat in seinem Auftrag, neben den Angaben zu seiner Person, das Produkt so genau wie möglich unter Angabe des Herstellers, der genauen Produktbezeichnung (Modell, Typ, Ausstattung, Farbe usw.) und unter Angabe des dem Kunden bereits bekannten Preises unter gleichzeitiger Angabe des Preisanbieters/Händlers zu beschreiben. Auch sollte der gewünschte Liefertermin und -ort mitgeteilt werden. Ungenaue Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers/Kunden. Sollte dem Kunden ein Marktpreis nicht bekannt sein, gilt als Marktpreis der Mittelwert aus drei A-Z Baupreis vorliegenden Anfragen. c. Im Auftrag ist ferner die Recherchefrist anzugeben, innerhalb der A-Z Baupreis dem Kunden das Ergebnis der Recherche mitzuteilen hat. Die Recherchefrist richtet sich nach dem zu recherchierenden Produkt und muß mindestens 48 Stunden betragen, auch wenn A-Z Baupreis bemüht sein wird, meistens schon innerhalb von 24 Stunden das Rechercheergebnis dem Kunden mitzuteilen. Die Frist ist gewahrt, wenn A-Z Baupreis innerhalb dieser Frist das Ergebnis an den Kunden telefonisch mitteilt, per Email, Fax oder Post absendet.
2. Pflichten von A-Z Baupreis/Inhalt der Recherche A-Z Baupreis hat innerhalb der Recherchefrist dem Kunden/Auftraggeber mitzuteilen, ob günstigere Produktanbieter recherchiert werden konnten. A-Z Baupreis teilt hierbei lediglich das günstigste Preisangebot, das recherchiert werden konnte, mit. Sollte der Anbieter dieses Preisangebotes in seinem Angebot Änderungen im Hinblick auf die Produktanfrage des Kunden vorgenommen haben, teilt A-Z Baupreis dieses sogleich bei Mitteilung des Rechercheergebnisses mit. Eine Verpflichtung zur Bennenung des Namens und der Anschrift des Anbieters besteht im Rahmen dieses Auftrages nicht.
3. Vergütung/Honorar A-Z Baupreis erhält für die Recherchetätigkeit eine Vergütung in Höhe von 3% der Auftragssumme. Die Vergütung ist mit Übermittlung des Ergebnisses der Recherche fällig und vom Kunden sofort zahlbar. Sollte A-Z Baupreis innerhalb der Recherchefrist den vom Kunden genannten Preis nicht unterbieten können, ist die Recherche für den Kunden kostenfrei.
4. Rückerstattung der Vergütung/ Geld-zurück-Garantie Falls der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Ergebnisübermittlung durch A-Z Baupreis unter Vorlage einer Rechnung nachweist, daß er das gewünschte Produkt bei einem anderen Anbieter zu einem günstigeren Preis gekauft hat, kann der Kunde die nach Ziff. II.B.3 gezahlte Vergütung von A-Z Baupreis zurückverlangen.
B. Vermittlung des im Auftrag des Kunden recherchierten Anbieters 1. Vermittlungsauftrag Verlangt der Kunde von A-Z Baupreis die Adresse und Anschrift des recherchierten Anbieters, gilt der Vermittlungsauftrag zwischem dem Kunden und A-Z Baupreis als zustande gekommen. Mit der Übergabe der Lieferantenadresse ist A-Z Baupreis berechtigt, die nach Ziff. II.B.3 zu zahlende Vergütung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
2. Verpflichtung von A-Z Baupreis A-Z Baupreis hat nach Eingang des Vermittlungsauftrages dem Kunden unverzüglich den Namen und die Anschrift des Anbieters mitzuteilen.
3. Vergütung Für die Vermittlung der Lieferantenadresse erhält A-Z Baupreis vom Kunden eine Provision in Höhe von 30 % der Ersparnis zwischen dem Preis des vermittelten Anbieters gegenüber dem vom Kunden vor der Preisrecherche genannten Preis, mindestens aber EUR 50,--. Auf die Provision ist eine bereits gezahlte Vergütung für die Preisrecherche anzurechnen.
4. Geld-zurück-Garantie A-Z Baupreis garantiert, daß der benannte Anbieter das von A-Z Baupreis vermittelte Angebot bis 7 Tage nach Mitteilung seines Namens und seiner Anschrift an den Kunden in haushaltsüblichen Mengen aufrechterhält, solange der Vorrat reicht. Sollte der von A-Z Baupreis dem Kunden benannte Anbieter innerhalb dieser Frist nicht mehr bereit oder in der Lage sein, dem Kunden das Produkt zu dem mitgeteilten oder einem niedrigeren Preis zu verkaufen bzw. zu liefern bzw. mit dem Kunden einen entsprechenden Kauf- oder Liefervertrag abzuschließen, erhält der Kunde von A-Z Baupreis die unter Ziff. II.B.3 zu zahlende Vergütung zurück. Geleistete Zahlungen für eine vorausgegangene Recherchetätigkeit bleiben hiervon unberührt. Eine weitere Haftung von A-Z Baupreis ist ausgeschlossen.
III. Gegenstand von Recherchen oder Preismitteilungen Von A-Z Baupreis werden nur Preise bzw. Preisangebote von handelsüblichen und für jeden Kunden allgemein erhältlichen und erlaubnisfreien Waren recherchiert und vermittelt. Dem Kunden ist bekannt, daß die von A-Z Baupreis recherchierten oder vermittelten Preisangebote nicht von Dauer und dementsprechend Änderungen unterworfen sind.
IV. Zahlungsmodalitäten Bei allen A-Z Baupreis zustehenden Vergütungsbeträgen handelt es sich um Bruttopreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer beinhalten. Zahlungen haben bei Fälligkeit kostenfrei und ohne Abzug auf das Geschäftskonto von A-Z Baupreis zu erfolgen. Der Kunde erteilt bei jeder Auftragserteilung an A-Z Baupreis die Vollmacht, fällige Zahlungen von dem bei Auftragserteilung angegebenen Bankkonto des Kunden einzuziehen. Sollte diese Einziehungsvollmacht vom Kunden gegenüber A-Z Baupreis widerrufen werden, ist A-Z Baupreis berechtigt, jegliche Tätigkeit für den Kunden sofort einzustellen und die fälligen Rechnungsbeträge einzufordern. Das gleiche gilt für fehlerhafte Angaben des Kunden über seine Bankverbindung.
V.Gewährleistung/Haftung A-Z Baupreis übernimmt keine Haftung für den Inhalt und/oder die Abwicklung des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem (vermittelten) Vertragspartner (Händler/Lieferant). Alle recherchierten und dem Kunden mitgeteilten Preise der Anbieter sind immer freibleibend. Es gelten insoweit die Bestimmungen des jeweiligen Anbieters (Händler/Lieferant). Liefermöglichkeiten, Irrtümer, Zwischenverkauf, Druckfehler sowie Änderungen bei Modell und Preis des Produktes bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben Irrtümer und Druckfehler bei der Übermittlung der Preise und sonstige Angaben des Anbieters (Händler/Lieferant) vorbehalten. A-Z Baupreis übernimmt auch keinerlei Gewährleistung für die Richtigkeit der vom Anbieter (Händler/Lieferant) gegenüber A-Z Baupreis mitgeteilten und an den Kunden weitergeleiteten Angaben. A-Z Baupreis trifft auch keine Haftung oder Beratungspflicht für die Einsatz- und/oder Verwendungsmöglichkeiten des Produktes. A-Z Baupreis haftet ansonsten nur für Schäden, sofern A-Z Baupreis Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Finanzierungen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung von A-Z Baupreis beschränkt sich auf die vom Kunden an A-Z Baupreis gezahlten Vergütungsbeträge.
VI. Bestellung, zusätzliche Dienstleistungen Im Auftrag und auf Wunsch des Auftraggebers übernimmt A-Z Baupreis auch die Übermittlung und Überwachung der Bestellung und Lieferung der Produkte im Namen des Auftraggebers bei dem von A-Z Baupreis vermittelten Anbieter unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht des Kunden. A-Z Baupreis tritt hierbei gegenüber dem Anbieter nicht als Besteller, sondern als Vertreter des Kunden in dessen Namen auf. Der Rechnungsausgleich gegenüber dem Anbieter bleibt in jedem Fall Aufgabe des Kunden/Auftraggeber. A-Z Baupreis übernimmt insoweit auch keine Haftung des Anbieters. Sollte der Kunde von A-Z Baupreis andere als die oben unter Ziff. II. aufgeführten Dienstleistungen in Auftrag geben, so ist hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen.
VII. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen durch rechtlich zulässige Regelungen zu ersetzen, die - soweit sie rechtlich zulässig sind - den unwirksam gewordenen Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen. |
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